Gefahrstoffhinweise:
Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:
Für PU-Dosen gilt die Rücknahmepflicht durch den Verkäufer. Diese werden vom Handel (z. B. Baumarkt) in gekennzeichneten Behältern zurückgenommen und an die Recyclingfirma PDR zur Verwertung zurückgeführt.
Bei Fragen zum Sammelsystem rufen Sie die Abfallberatung an.
Auch eine Abgabe am Schadstoffmobil oder der stationären Schadstoffannahme ist möglich.
Weiterführende Informationen: