Kostenpflichtige Grünabfälle:
- Küchenabfälle, Fallobst (Ausnahme: Wertstoffhöfe)
- Säge- und Hobelspäne, Rinden, Stroh, Kleintierstreu & Mist
- Abfälle aus der Pflege und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldgrundstücken
- Grünabfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen
Auf einigen Plätzen können die kostenpflichtigen Grünabfälle gegen Entrichtung eines Entgeltes abgegeben werden (privatwirtschaftliches Entgelt, keine ZASO-Gebühr).
Ob ein Platz die Abgabe kostenpflichtiger Grünabfälle ermöglicht, können Sie im Abfallterminheft (Kennzeichnung mit *) sowie auf der ZASO-Webseite unter dem Punkt „Bemerkung“ bei dem jeweiligen Platz nachlesen.
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