Ölfilter vom KFZ; Restmengen von Altöl enthaltend.
Gefahrstoffhinweise:
Alternativer Entsorgungsweg:
- Stationäre Schadstoffannahmestelle
Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:
Bitte in verschlossenen Behältnissen anliefern, denn Ölfilter enthalten immer Restmengen an Altöl. Sie gehören deshalb, wie Altöl zu Sonderabfall und dürfen auf keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Einzelne Ölfilter aus privater Herkunft werden am Schadstoffmobil oder stationärer Schadstoffannahmestelle angenommen.
Lassen Sie den Öl- und Ölfilterwechsel aber besser in einer Fachwerkstatt durchführen, die fachgerechte Entsorgung der verbrauchten Teile und des Altöls sind so garantiert.
Weiterführende Informationen:
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Abfallberatung
- Alles über gefährliche Abfälle
- Wertstoffhof ABZ Wiewärthe
Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Hausmüll oder die Toilette entsorgen!
Entsorgungsweg:
– Stationäre Schadstoffsammelstelle
– Schadstoffmobil
Weiterführende Links: