Biologisch abbaubare nativ-organische Abfälle – hier organische Gartenabfälle.
Mögliche Entsorgungswege:
- Eigenkompostierung
- kostenfreie Abgabe von max. 10 m3 pro Jahr auf den Grünabfallannahmeplätzen (nur für private Haushalte, nicht für Gewerbe)
- bitte untenstehende Hinweise beachten!
Was ist Grünabfall?
- Ast- und Baumschnitt (maximaler Durchmesser 20 cm)
- Laub
- Grasschnitt
- sonstige pflanzliche Abfälle aus Garten, Terrasse und Balkon (z.B. Pflanzenreste)
Was gehört nicht zum Grünabfall bzw. muss kostenpflichtig entsorgt werden?
- Küchenabfälle, Fallobst (Ausnahme: kostenfreie Abgabe für private Haushalte auf den Wertstoffhöfen möglich)
- Säge- und Hobelspäne, Rinden, Stroh, Kleintierstreu & Mist
- Abfälle aus der Pflege und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldgrundstücken
- Grünabfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen
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