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Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) · Wohlfarthstraße 7 · 07381 Pößneck

Telefon: (0 36 47) 44 17-0

Gebühren private Haushalte

Das Gebührenmodell des ZASO besteht aus zwei Teilen:

  • einer Festgebühr (abfallmengenunabhängig)
  • und einer Leistungsgebühr (hausmüllmengenabhängig)

Festgebühr

Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Mit zunehmender Anzahl von Haushaltsmitgliedern erhöht sich die Gebühr. Die Festgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben.  Weitere Informationen können Sie Paragraf 5 und folgende der Satzung über die Benutzungsgebühren der abfallwirtschaftlichen  Einrichtungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (Abfallgebührensatzung) entnehmen.

Höhe der Festgebühr:

Haushaltsgröße
1 Person: 73,32 €
2 Personen: 121,20 €
3 Personen: 169,08 €
4 Personen: 216,96 €
5 Personen: 264,84 €
ab 6 Personen, jede weitere Personen: 47,88 €

Die Festgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Leistungen:

  • Vorhaltekosten der Hausmüllentsorgung
  • Sperrmüllanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, bis 2,5 m³ pro Anmeldung)
  • Schrottanmeldung auf Abruf (2 x jährlich, in haushaltsüblicher Menge)
  • Schadstoffmobil (halbjährlich) bzw. stationäre Schadstoffannahmestelle
  • kommunale Altpapierentsorgung inkl. Behälterstellung und -reparatur
  • Grünabfallentsorgung (max. 10 m3 kostenfrei pro Jahr)
  • Verwaltungskosten (inkl. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Wertstoffhöfe)

Die sogenannten Vorhaltekosten der Abfallentsorgung haben alle angeschlossenen Bürger und Gewerbe unabhängig von der beim Einzelnen anfallenden Abfallmenge mitzutragen, denn Abfallsammelfahrzeuge, entsprechendes Personal sowie Abfallentsorgungsanlagen müssen angeschafft und hergerichtet bzw. alle Grundstücke angefahren werden, ganz gleich, ob dort Abfall bereitgestellt worden ist oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Festgebühr.
Viele Bürger denken, dass die Festgebühr auch Kosten für die Entsorgung der Wertstoffe mit dem Grünen Punkt enthält. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kosten für die Entsorgung der Leichtverpackungen, des Einwegglases und der sonstigen Verpackungen werden bereits beim Einkauf der Produkte entrichtet, sie sind im Kaufpreis enthalten. 

Leistungsgebühr

Bei der Leistungsgebühr wird in durchaus ungewöhnlicher Weise der tatsächliche Hausmüllanfall berücksichtigt. Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüll-Abfallbehälter werden folgende Gebühren erhoben:

Hausmüllsack und Einzelabfuhr
Hausmüllsack mit 70 Liter Füllraum: 5,12 €
Abfallbehälter mit 80 Liter Füllraum: 5,47 €
Abfallbehälter mit 120 Liter Füllraum: 7,73 €
Abfallbehälter mit 240 Liter Füllraum: 15,03 €
Abfallbehälter mit 1.100 Liter Füllraum: 68,18 €